Lenk- und Ruhezeiten automatisch überwachen

Agieren statt reagieren wenn es schon zuspät ist!

Als Eigentümer von fahrtenschreiberpflichtigen Fahrzeugen werden Sie dieses Themen kennen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Fahrpersonal die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Doch wie stellen Sie das in der Praxis sicher? Die Fahrzeuge sind ständig untwegs und Sie haben alle Hände voll zu tun. Die Fahrer bringen nicht rechtzeitig die Fahrerkarten vorbei oder sind aktuell auf einem Langstreckentransport und schon haben Sie die Übersicht verloren. Sie bekommen erst nach 28 Tagen die Fahrerkarte, lesen sie aus und können erst dann prüfen, ob die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten wurden. Eigentlich erst dann, wenn es schon zu spät ist. Wäre ein System, dass Ihnen gemäß dem aktuellen Zeitpunkt live die Ist-Restlenkzeiten von allen Ihren Fahrern anzeigt, nicht eine wesentliche Erleichterung in Ihrer täglichen Einsatzplanung? Wenn Sie auf diese Frage mit ja antworten, dann haben wir genau die richtige Lösung für Sie.

Wie das funktioniert?

Wir liefern Ihnen eine Telematik-Box, die speziell für das Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern entwickelt wurde. Dieses Gerät schließen Sie an den Tachographen an, unabhängig davon, ob es sich um einen LKW oder Bus handelt. Das Gerät sendet dann regelmäßig die Daten des Tachos und Fahrerkarten an den Server. Die DDD-Dateien und vor allem die Ist-Restlenkzeiten sind ohne weiteres auf Ihrem Bildschirm ersichtlich und stehen Ihnen für jede beliebige weitere Bearbeitung zur Verfügung. Sie können sich jederzeit auf unser Portal einloggen und dort die Daten einsehen und auf Ihren Rechner ziehen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie umfassend und bieten Ihnen eine individuelle Lösung an, die für Ihren Anwendungsfall am Besten passt. Überwachen Sie automatisch und systematisch die Lenk- und Ruhezeiten mit einer professionellen Lösung und agieren Sie rechtzeitig, bevor es zu spät ist.


Fahrerkarte auslesen

Stellen Sie die Tacho-Download-Intervalle beliebig ein

Da Sie keinen manuellen Eingriff mehr haben werden, ist es kein Problem, die Daten viel öfter und zeitnah zu erhalten. Sie können zum Beispiel täglich die Fahrerkarten und wöchentlich die Fahrtenschreiber auslesen lassen (Tacho-Daten downloaden). Folglich können Sie zeitnah agieren und müssen nicht 28 Tage bzw. 90 Tage warten, bis Ihnen die Daten vorliegen. Sie haben eine viel transparantere Datenhistorie.

Lenk- und Ruhezeiten automatisch überwachen!

Sehen Sie live in die Lenkzeiten Ihrer Fahrer und entscheiden Sie abhängig davon, wer den nächsten Job bekommt. Dafür steht Ihnen eine überschaubare Ansicht der Tages- Wochen- und Doppelwochenlenkzeit zur Verfügung. Auf sogenannte ‚zeitbezogene Warnungen‘ werden Ihre Planer sofort aufmerksam gemacht. Mit diesem leistungsfähigen Gerät können Ihre Planer die richtigen Entscheidungen treffen, ohne eine Verletzung der EU-Verordnung 561/2006 oder AETR zu riskieren. Starten Sie die automatische und systematische Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten und agieren Sie rechtzeitig, bevor es zu spät ist.


Fahrtenschreiber & Fahrerkarte auslesen

Mit dem Tacho Remote Download System müssen Sie Fahrerkarten und ddd-Dateien nie wieder manuell auslesen. Alle Dateien werden permanent automatisch heruntergeladen, unabhängig davon, wo sich Ihre Fahrzeuge oder Fahrer aktuell befinden. Alle Daten werden sicher an den Cloud-Server übertragen und gespeichert. Alle Dateien werden stets auf Integrität und Vollständigkeit geprüft, damit Sie sichergehen können, dass Ihr Archiv die EU-Regulierungen erfüllt..

Remote Tacho Download

Fahrtenschreiber-Compliance einfach gemacht

Fahrtenschreiber-Compliance
Vermeiden Sie Verstöße gegen EU-Richtlinien

Halten Sie die Vorgaben ein, indem Sie die Vorschriften beachten und ein lückenloses Archiv aller digitalen Fahrerkartendaten und Fahrtenschreiberdateien führen. Mit unserem System können Sie ein sicheres Archiv aller Ihrer ddd-Dateien führen und eventuelle Verstöße rechtzeitig ermitteln bzw. präventiv eingreifen. Vermeiden Sie hohe Bußgelder, optimieren Sie Ihre Einsatzplanung und erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Fahrer.



Warum Sie uns als Telematik Partner vorziehen sollten?

Sicherlich werden Sie sich fragen, warum Sie uns als Telematik-Partner wählen sollten. Schließlich gibt es viele Anbieter auf dem Markt. Die Antwort ist ganz einfach, weil wir uns Ihren Anwendungsfall individuell anschauen und das passende maßgeschneiderte Paket speziell für Sie anbieten. Von einem kompletten System aus einer Hand bis hin zu punktuellen Einzellösungen. Für uns steht neben der Nachhaltigkeit die Wirtschaftlichkeit für unsere Kunden im Vordergrund. Zum Beispiel kann es sein, dass Sie bereits eine Inhouse-Software für die Tacho-Daten-Verwaltung verwenden und diese auch weiterverwenden möchten. Kein Problem! Wir programmieren unsere Telematik Box so, dass die DDD-Dateien direkt Ihrem Server gesendet werden. Sie können die Daten Ihrer Inhouse-Software zuspielen und alles andere bleibt wie gehabt. Die Anschaffungs- und Betreibungskosten von Telematik-Systemen sind nicht unbedeutend. Daher muss unbedingt im Vorfeld geprüft werden, welcher Umfang für Sie speziell Sinn macht. Profitieren Sie aus unserer Telematik-Erfahrung und treffen Sie keine Kaufentscheidung, ehe Sie nicht unserer Telematik-Beratungsdienstleistung in Anspruch genommen haben, die für Sie völlig kostenlos ist.


Vermeiden Sie hohe Bußgelder bei Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten

In der Praxis werden leider immer noch viele Verstöße begangen. Manchmal bewusst, oft aber auch völlig unbewusst. Bei einer regulären Kontrolle durch die Überwachungsbehörde kann die Gesamtstrafe schnell auf mehrere tausend Euro ansteigen. Vermeiden Sie diese hohen Geldbußen, indem Sie die Einhaltung der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten automatisch und systematisch verfolgen und rechtzeitig eingreifen. Einen detaillierten Überblick über einige möglichen Verstöße und die damit verbundenen Bußgelder finden Sie hier: Buß- und Verwarnungsgeldkataloge


Weitere Nützliche Informationen zu diesem Thema:

Quelle: www.kfz-auskunft.de

Definition der Tageslenkzeit, Ruhezeit und Fahrtunterberechnung:

Ruhezeiten:
Als Ruhezeit definiert man die Zeit, die eine LKW Fahrerin/ ein LKW Fahrer ungebunden zur Verfügung hat. Sowohl tägliche als auch wöchentliche Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten. Solange der Lkw über eine Schlafkabine verfügt, können die Ruhezeiten sogar im Fahrzeug absolviert werden. Täglich müssen mindestens 11 Stunden an Ruhezeit abgeleistet werden. Dabei ist es ganz praktisch, dass man sie partiell in zwei Zeitspannen einteilen kann. So ist es möglich, erst einen Block von mindestens 3 Stunden und anschließend, irgendwann später, noch mal 9 Stunden zu pausieren. Der einzige Haken beim Zersplittern der Ruhezeit liegt darin, dass sich die minimale Dauer der Ruhezeit auf 12 Stunden erhöht. Erlaubt ist eine Verkürzung auf 9 Stunden nur drei Mal inmitten zwei wöchentlichen Ruhezeiten. In einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden, muss erneut eine tägliche Ruhezeit eingelegt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, um welchen Kalendertag es sich handelt. Ein Lkw Fahrer kann also seine 24 Stunden zum Beispiel auch von 8:00 Uhr morgens des einen Tages auf 8:00 Uhr morgens des darauf folgenden Tages legen. Zur täglichen Ruhezeit kommt noch die wöchentliche Ruhezeit. Sie beträgt 45 Stunden. Die Ruhezeit von 45 Stunden muss, wie der Name schon sagt, pro Woche absolviert werden. Erfolgt dies in der ersten Woche, ist es möglich, die darauf folgende auf 24 Stunden zu verkürzen, insofern man dann in der dritten Woche die 21 Stunden der vorherigen nachholt. Will man nun die 21 Stunden wöchentliche Ruhezeit nachholen, so muss man daran denken, vorher 9 Stunden Ruhezeit absolviert zu haben. Was im Endeffekt bedeutet, dass man Minimum 30 Stunden am Stück eine Pause einlegen muss. Nur dann findet eine Anerkennung statt. Als Ruhezeiten gelten nicht der Aufenthalt im fahrenden Fahrzeug sowie die Zeit der Arbeit und/ oder der Arbeitsbereitschaft.
Lenkzeiten:
Die Dauer der Lenktätigkeit wird als Lenkzeit bezeichnet. Also die Zeit, in der der Lkw Fahrer oder eben die Lkw Fahrerin tatsächlich mit Fahrertätigkeiten beschäftigt sind. Auch dazu werden Standzeiten zugeordnet, welche zum Fahrvorgang gehören. Darunter zählt das Stehen an Bahnschranken, Ampeln, Staus, Kreuzungen oder die Wartezeit an Grenzübergängen. Stellt der Fahrer seine Fahrt für mehr als 15 Minuten ein, aus anderen als den oben definierten Gründen, und verlässt dabei seinen Platz hinter dem Lenkrad, so wird das nicht mehr zur Lenkdauer dazugerechnet. (Seit März 2016 gilt eine neue Fahrtenschreiberverordnung).
Fahrtunterberechnungen:
Der Zeitraum in der sich der Fahrer erholt und keinerlei Fahrertätigkeit nach geht, nennt man Fahrtunterbrechung. Auch Arbeiten wie Wartung, Be- und Entladung sowie Instandsetzung sind während dieser Zeit untersagt. Als Fahrunterbrechung zählen auch die Zeitspannen, welche der Lkw-Fahrer auf dem Beifahrersitz verbringt. Genauso wie die Wartezeit beim Be- und Entladen des Kraftrads (nur wenn die Dauer dessen ungefähr im Voraus bekannt ist). Befindet sich das Fahrzeug auf einer Eisenbahn oder einer Fähre, spricht man auch von einer Fahrtunterbrechung. Nach einem Lenkabschnitt von maximal 4,5 Stunden, ist der Fahrer dazu verpflichtet eine Fahrtunterbrechung einzulegen. Es ist ihm auch gestattet, die mindestens 45 Minuten Fahrtunterbrechung innerhalb der Lenkzeit von 4,5 Stunden zu tätigen. Dann ist eine Einteilung von erst mindestens 15 und danach von mindestens 30 Minuten möglich. Nach Ende der absolvierten 45 Minuten Fahrtunterbrechung, beginnen abermals 4,5 Stunden Lenkzeit. Die neuen 4,5 Stunden Lenkzeit brechen auch dann an, wenn erst beispielsweise 2 Stunden Lenkzeit genutzt wurden. Man kann also sagen, dass jedes Mal nach Vollendung der 45 Minuten Fahrtunterbrechung erneut 4,5 Stunde Lenkzeit anbrechen.
Zusammenfassung der Lenkzeiten und Ruhezeiten:
Maximale tägliche Tageslenkzeit = 9 Stunden
Maximal 2x wöchentlich = 10 Stunden
Maximale Wochenlenkzeit = 56 Stunden
Maximale Gesamtlenkzeit über 2 Wochen = 90 Stunden
Beispiel - Standard-Fall einer Fünf-Tage-Woche:
Regelmäßige Arbeitszeit: 9,6 Stunden pro Tag
Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden pro Tag
Rest von 3,4 Stunden pro Tag: Lenkzeitunterbrechung/ Pause, Bereitschaftszeit
Bereitschaftszeit: Circa 2 Stunden pro Tag = 10 Stunden pro Woche = 43 Stunden im Monat

Allgemeine Hinweise zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Fahrtunterbrechung und Arbeitszeit:
Der tägliche Weg, den der Fahrer von seinem Wohnort bis zur Firma zurücklegt, zählt nicht zur Lenkzeit. Der Fahrer geht zwar seiner Lenktätigkeit nach, jedoch zählt diese Zeitspanne zur Ruhezeit. Normalerweise bekommt ein Lkw Fahrer ein Bußgeld, sobald er gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt und die Ruhezeiten unterbricht. Ein Ausnahmefall wäre, wenn der Fahrer Platz für Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen machen will oder muss, weil ihn eine Behörde dazu auffordert. Es kann auch vorkommen, dass ein Fahrer es nicht rechtzeitig vor der Lenkzeitüberschreitung schafft, einen passenden Parkplatz oder Halteplatz zu finden. Hier heißt es: Weder die Sicherheit von Personen, noch des Fahrzeugs inklusive Ladung dürfen gefährdet sein! Deshalb muss der Fahrer sofort, nachdem er das Fahrzeug geparkt hat, die Abweichung aufzeichnen. Für Selbstständige gilt seit dem 01.November 2012 weitestgehend das Arbeitszeitgesetz. Das vom Bundestag im April 2012 beschlossene Gesetz regelt auch für selbstfahrende Unternehmer die Arbeitszeit von 48 Stunden bzw. max. 60 Stunden pro Woche.

Besonderheiten:
Fahrer eines Fahrzeugs, das im kombinierten Verkehr mit der Eisenbahn oder mit einem Schiff befördert wird.:
Eine Besonderheit liegt vor, wenn das Fahrzeug im kombinierten Verkehr mit einer Eisenbahn oder einem Schiff von A nach B transportiert wird. Hierbei ist es dem Fahrer zwei Mal gestattet, seine tägliche Ruhezeit zu unterbrechen, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: Die Unterbrechung darf nicht mehr als 1 Stunde betragen. Die tägliche Ruhezeit muss regelmäßig erfolgen. Dem Fahrer muss ein Liegeplatz bzw. eine Schlafkabine zur Verfügung stehen.
Im grenzüberschreitenden Personenverkehr gilt eine spezielle Ruhezeitregelung (Art. 8 Abs. 6a VO (EG) Nr. 561/2006) - Fahrer von Bussen:
Seit dem 01. Januar 2014 gilt zusätzlich: Wird der Bus zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr bewegt, ist es vorgeschrieben, dass ein zweiter Fahrer mit fahren muss oder die Fahrtunterbrechung muss alle 3 Stunden, anstatt alle 4,5 Stunden erfolgen. Des Weiteren muss das Kraftfahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Die Anwendung und Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, kurz AETR auf einen Blick:
Arbeitszeit, Lenk- und Ruhezeit nach AETR - Allgemeine Vorschriften im Straßenverkehr:
Überschreitet ein Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, ist der Fahrer dessen zu Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet. Man spricht hier vom Gesamtgewicht bei welchem der Anhänger mit inbegriffen ist. Diese Vorschrift ist ebenfalls geltend für Personenverkehr und gewerbliche Güter innerhalb der europäischen Union. Deutschland hat wegen unklar definierten Vorschriften des EU-Rechts ein paar Sonderregelungen ins Leben gerufen. In ihnen wird besagt, dass Lenk- und Ruhezeiten bereits für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen gelten. Auch betroffen sind Fahrzeuge, die mehr als 9 Personen transportieren und Fahrzeuge im Linienverkehr, welche eine Linienlänge von bis zu 50 km zurücklegen.

Warum gibt es Lenk- und Ruhezeiten?
Regelung nach AETR Abkommen:
Die Reglungen nach AETR besagen, dass die Tageslenkzeit maximal 9 Stunden betragen darf. Allerdings ist eine Erhöhung auf höchstens 10 Stunden möglich, insofern es sich auf zwei Mal pro Woche begrenzt. Die wöchentliche Lenkzeit darf hingegen eine maximale Stundenzahl von 56 Stunden nicht überschreiten. Ist ein LKW Fahrer 2 Wochen hintereinander unterwegs, so darf die Lenkzeit höchstens 90 Stunden betragen. Eine Pause von 45 Minuten muss nach einer Zeitspanne von 4,5 Stunden vorgenommen werden. Die 45-minütige Pause lässt sich hingegen in zwei Pausen von 15 und 30 Minuten aufteilen. Man nennt dies Lenkzeitunterbrechung. Die Ruhezeit, welche täglich zu absolvieren gilt, beträgt mindestens 11 Stunden. Laut AETR Verordnung können die 9 Stunden in 3 Stunden gefolgt von 9 Stunden abgeleistet werden. In mitten zweier wöchentlichen Lenkzeiten ist eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit von mindestens 12 auf 9 Stunden erlaubt. Allerdings nur drei Mal. Nachgeholt beziehungsweise ausgeglichen werden, müssen die fehlenden Stunden nicht. Anders als bei der täglichen Ruhezeit, müssen fehlende Stunden der wöchentlichen Ruhezeiten ausgeglichen werden. Dies gilt innerhalb von drei aufeinander folgenden Wochen. So besteht die wöchentliche Ruhezeit eigentlich aus mindestens 45 Stunden, kann jedoch auf 24 Stunden verkürzt werden. Die wöchentliche Ruhezeit muss nach spätestens sechs Zeiträumen von 24 Stunden absolviert werden. In dem neuen EU Formular "Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006" werden auch Bereitschaftszeiten und andere Tätigkeiten berücksichtigt. Zwar sind die EU-Staaten nicht verpflichtet, das Dokument zu verwenden, aber sie müssen es akzeptieren. Die AETR Bescheinigung (Tätigkeitsbescheinigung) muss lückenlos maschinenschriftlich mit Originalunterschriften von Disponent und Fahrer ausgefüllt und vor Fahrtantritt ausgehändigt werden.

Verstöße gegen die AETR Regelung:
Bei Verstößen gegen die AETR Regelungen werden Bußgelder in Rechnung gestellt. Dabei handelt es sich um Summen von bis zu 5.000 Euro, welche der Fahrer zu tragen hat. Unternehmer zahlen teilweise sogar bis zu 15.000 Euro. Bei einer polizeilichen Kontrolle werden geringere Verschulden meistens mit einen Verwarnungsgeld von circa 5 bis 35 Euro geahndet. Zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählen zum Beispiel die Überschreitung der Tageslenkzeit oder die Unterschreitung der Ruhezeiten um maximal 60 Minuten.

Anwendungsbereich des AETR:
Die Regelungen des AETR gelten auch für Fahrzeuge, welche innerhalb der EU, eines AETR-Staates oder des EWR zugelassen sind, aber Fahrten oder Teilstrecken außerhalb der EU und des EWR zurücklegen müssen. Für außerhalb der europäischen Union und des EWR zugelassene Lastkraftwagen gelten die Vorschriften des AETR innerhalb der EU und des EWRs trotzdem. Zu den Mitgliedsstaaten des AETR zählen: alle EU-Staaten, Andorra, Aserbaidschan, Albanien, Armenien, Liechtenstein, Kasachstan, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Moldawien, Russische Föderation, San Marino, Norwegen, Serbien, Schweiz, Türkei, Turkmenistan, Usbekistan, Ukraine und Weißrussland. Es wird auch vorgeschrieben, dass jedes Fahrzeug über einen digitalen Tachographen verfügt. So kann bei Kontrollen festgestellt werden, ob sich der jeweilige Fahrer an die vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten hält und die wöchentliche Höchstlenkzeit von 56 Stunden nicht überschritten wurde.

Wo sind die Lenk- und Ruhezeiten geregelt?
In der Verordnung EG 561/2006 des Europäischen Parlaments sind die Lenkzeiten und Ruhezeiten geregelt. Die Verordnung ist seit Mitte März 2006 in Kraft. Urteil des Europäischen Gerichtshofes Az.: C-102/16 zur wöchentlichen Ruhezeit: Ein LKW-Fahrer darf im Straßentransportsektor gemäß dem Urteil des EuGH vom Dezember 2017 die ihm zustehende regelmäßige Ruhezeit nicht in seinem Fahrzeug verbringen. Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit hingegen darf unter bestimmten Voraussetzungen im Kraftfahrzeug eingelegt werden.



KONTAKT

Bitte kontaktieren Sie uns: